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Befreiung der Mehrwertsteuer 2023 nach JStG 2022 für Photovoltaikanlagen

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Zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft, dass den Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber vergünstigen wird. Konkret geht es dabei um die Einsparung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes.

Für wen gilt die Steuerbefreiung?

Das JStG gilt für Deutschland und somit für Käufe, bei denen sich Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland befinden. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist von unserer Seite nicht möglich.

Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?

Gedacht ist diese Befreiung für Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3

Dementsprechend kann man bei Kauf von Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batterien davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen.

Wie versichere ich, dass die Anlage an einem gesetzeskonformen Ort installiert ist?

Sie können hier ein Formular herunterladen und uns dieses per Mail an [email protected] senden.

Dort bestätigen Sie uns, dass Ihre Anlage die sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Wie fülle ich die PDF Datei aus?

Drucken Sie sich das PDF Dokument aus und senden uns das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Formular als Scan oder an Foto zu. (zum Formular)

Wie läuft eine Bestellung ab?

Sie können die gewünschten Artikel in den Warenkorb legen und diese wirksam bestellen. Gleichzeitig senden Sie uns den Fragenbogen zu. Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben, kommt Ihre Bestellung umgehend zur Ausführung. Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht, oder erbringen Sie nicht den geforderten Nachweis, wir Ihre Bestellung storniert und Sie erhalten bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.