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Das neue Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019 | Änderungen gegenüber der VerpackV
Definition von Verpackungen hat sich der EU-Verpackungsrichtlinie angenähert
Inhaltliche Änderung zur Umverpackung (Begriff umfasst nun weitere Materialien)
Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Meldepflicht der dualen Systeme an die ZSVR
Erweiterung der Pfandpflicht bei Einweggetränkeverpackungen
Ausweis der Ein- oder Mehrwegeigenschaft für Letztvertreiber von Getränkeverpackungen
Registrierung von Baustoffshop.de sowie Bau2b.de | NA-LOG GmbH
Die NA-LOG GmbH selbst führt keine Logistik durch. Daher besteht für Die NA-LOG GmbH auch keine Notwendigkeit zur Registrierung.
Sämtliche Gesellschafter der NA-LOG GmbH sind die Logistikerbringer. Diese werden spätestens ab dem 01.01.2019 sowohl bei einem dualem System, als auch bei der zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Eine Übersicht der Standorte finden Sie hier.